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Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind.

Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte:

• den räumlichen Geltungsbereich des Plans,

• eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans,

• ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen,

• Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung,

• Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie

• -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden.

Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen.

Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.


Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich.

Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind.

Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte:

• den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans,

• den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans

• eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans,

• ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien,

• Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien,

• Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie

• die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie.

Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen.

Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Simple

Alternativtitel

BAIER

Datum (Publikation)
2015-04-13
Identifikator
https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.land.lbeg/4c39c770-2f38-4463-9af1-067830726c06
Ansprechpartner
  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Ansprechpartner
Stilleweg 2 , Hannover , Niedersachsen , 30655 , Deutschland
+49 5323 9612-268
+49 511 643-534954
http://www.lbeg.niedersachsen.de/
Keywords
  • inspireidentifiziert

Thema
  • NIBIS-Metadaten

  • opendata

  • opendata

  • inspireidentifiziert

GEMET - INSPIRE themes, version 1.0

  • Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten

Spatial scope

  • Regional

Anwendungseinschränkungen

Nutzungseinschränkungen: Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.

Zugriffseinschränkungen
Benutzerdeifinierte Einschränkungen
Andere Einschränkungen
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
Anwendungseinschränkungen

Für die Nutzung der Daten ist die Creative Commons (CC BY 4.0) – Namensnennung 4.0 International anzuwenden. Die Lizenz ist über http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 abrufbar. Der Quellenvermerk lautet "© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0"

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Andere Einschränkungen

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Andere Einschränkungen

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Sicherheitseinstufung
Unbeschränkt
Räumliche Darstellungsart
Vektor
Massstabszahl
25000
Sprache
Deutsch
Thematik
  • Planungsunterlagen, Kataster
N
S
E
W


Geografischer Identifikator
030000000000
Identifikator des Referenzsystems
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647
Abgabeformat
  • SQL Server Datenbank ( 15.0 )

Vertriebsstelle

Vertrieb
  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Vertrieb
Stilleweg 2 , Hannover , Niedersachsen , 30655 , Deutschland
+49 511 643-3354
+49 511 643-533354
http://www.lbeg.niedersachsen.de/
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Kosten:

Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung

Online
Zugang zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG

Informationen zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG

Online
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Mit dieser Url können die Daten als Kartenbild über einen Web-Map-Service abgerufen werden.

Online
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Diese Daten sind im öffentlichen Portal cardo.Map publiziert. Diese Url führt direkt zu der Anwendung.

Bezugsebene
Datenbestand

Konformitätsergebnis

Datum (Publikation)
2010-12-08
Erklärung

Diese Daten liegen noch nicht im INSPIRE Datenmodell vor.

Bestanden
Nein
Erläuterung

vom LBEG erhoben

Metadatensatzidentifikator
4c39c770-2f38-4463-9af1-067830726c06 XML
Sprache
Deutsch
Zeichensatz
Utf8
Hierarchieebene
Datenbestand
Datum
2024-12-10
Bezeichnung des Metadatenstandards

ISO 19115

Version des Metadatenstandards

2003/Cor.1:2006

Ansprechpartner
  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Ansprechpartner
Stilleweg 2 , Hannover , Niedersachsen , 30655 , Deutschland
+49 511 643-0
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