Bebauungspläne Gemeinde Bispingen
Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide.
Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor.
Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf.
Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt.
Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren.
Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind.
Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans.
Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt.
Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst.
Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet.
Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.
Simple
- Alternativtitel
-
B-Pläne der Gemeinde Bispingen (im Landkreis Heidekreis)
- Datum (Publikation)
- 1950-01-01
- Identifikator
- https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.lk.hk/1854af63-2895-4cc9-9e71-a69fd7baf3a4
- Präsentationsform
- Digitale Karte
- Zweck
-
Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde Bispingen als Satzung beschlossen.
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
+49 5194 398-16
https://gemeinde.bispingen.de/
- Überarbeitungsintervall
- Bei Bedarf
-
GEMET - Concepts, version 2.4
-
-
Stadtplanung
-
Bauleitplanung
-
Stadtentwicklung
-
Bebauungsplan
-
-
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
-
-
Bodennutzung
-
- Keywords
-
-
inspireidentifiziert
-
B-Plan
-
Bebauungspläne
-
BPL
-
opendata
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GDIMRH
-
- Nutzungseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
-
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” ( http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Landkreis Heidekreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben, gefolgt vom Kürzel für die Lizenz. Beispiel für den Quellenvermerk: Landkreis Heidekreis (2024) CC-BY-4.0
- Andere Einschränkungen
-
{"id":"cc-by/4.0","name":"Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)","url":" http://dcat-ap.de/def/licenses/cc-by/4.0","quelle":"Quelle: © Landkreis Heidekreis (Jahr des letzten Datenbezugs) CC-BY-4.0"}
- Anwendungseinschränkungen
-
Aus der Nutzung der bereitgestellten Daten können keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Landkreis Heidekreis hergeleitet werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich unmittelbar bei der datenhaltenden Stelle eingeholt werden.
- Zugriffseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
- Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
- Sicherheitseinstufung
- Unbeschränkt
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- Planungsunterlagen, Kataster
))
- Geografischer Identifikator
- 033580002002
- Anfangszeitpunkt
- 1950-01-01
- Code
- EPSG:25832
- Abgabeformat
-
-
PDF
(
unbekannt
)
-
JPEG
(
unbekannt
)
-
ESRI Shapefile
(
1.0
)
-
GML
(
3.2.1
)
-
PDF
(
unbekannt
)
Vertriebsstelle
+49 5191 970-99669
https://gemeinde.bispingen.de/bispingen-im-portrait/wohnen-und-bauen
- Online
- Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Bispingen in Wort und Bild ( WWW:LINK-1.0-http--link )
- Bezugsebene
- Datenbestand
Konformitätsergebnis
- Datum (Publikation)
- 2010-12-08
- Erklärung
-
Die Daten entsprechen derzeit noch nicht dem INSPIRE Datenmodell.
- Bestanden
- Nein
- Erläuterung
-
Bebauungspläne werden auf Basis des Flurstückskatasters erstellt und dienen der zukünftigen städtebaulichen Gestaltung eines kleinräumig abgegrenzten Gebietes innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Gebiete, die nicht von einem Bebauungsplan umfasst werden, gelten als Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).
- Beschreibung
-
Den Erfassungsmaßstab weist jeder einzelne Bebauungsplan gesondert im Original aus. In der Regel erfolgt die Erfassung in einem Maßstab von 1:1000.
- Massstabszahl
- 1000
- Metadatensatzidentifikator
- a2ca1945-3698-41c4-8972-c9e652447c0e XML
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes
-
Bebauungspläne im Landkreis Heidekreis
c5a87201-4f97-40e3-a722-f58f38cd7f22
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Bezeichnung der Hierarchieebene
-
Datenbestand
- Datum
- 2024-12-06T17:08:00.361Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
ISO 19115:2003/19139
- Version des Metadatenstandards
-
1.0
+49 5191 970-99669
https://www.geodaten.niedersachsen.de/