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Die Karte 6 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Schutz-, Pflege-, und Entwicklungsmaßnahmen - Planung
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Die Karte 4 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Klima - Bestand und Bewertung
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Dies ist ein hilfsweise erstellte Beschreibung der Koordinierungsstelle GDI-NI für die zentrale CSW-Schnittstelle der Europäischen Union, da der Original-Metadatensatz nicht bekannt ist. Die URL zum offiziellen CSW mit sämtlichen INSPIRE Daten in der Europäischen Union lautet: https://inspire-geoportal.ec.europa.eu/srv/ger/csw?REQUEST=GetCapabilities&VERSION=2.0.2&SERVICE=CSW Der CSW enthält sämtliche Datenbeschreibungen der Mitgliedsstaaten, die für die Europäische Union von Bedeutung sind. Es handelt sich im Falle der deutschen Metadaten meistens um recht veraltete Metadaten, da das Harvesting des Geodatenkatalog.de aus Sicht des JRC nicht einwandfrei durchläuft. Es sollte jedoch für das INSPIRE Monitoring eine Aktualisierung zu Mitte Dezember eines Jahres geben, da diese gesetzlich verpflichtend ist. Wenn Sie also prüfen möchten, welcher Ihrer eigenen Metadaten sich gerade bei der EU befindet, so bilden Sie einen RecordById-Request für die gesuchte ID und rufen den Metadatensatz per httpGet über den Browser ab. Im Element <dateStamp> ist dann das Aktualitätsdatum Ihres eigenen Metadatensatz zu finden.
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Abgrenzung mitgeteilten Biopote im Landkreis Osterholz
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Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.
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Die Karte 5a des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Zielkonzept - Planung
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Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, -aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder, -wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.
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Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
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Die Karte 2 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Landschaftsbild - Bestand und Bewertung
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Die Karte 3a des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Boden - Bestand und Bewertung
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