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Darstellung der Vorranggebiete regional bedeutsamer Wanderwege für Radfahren, Wandern und Wasserwandern im RROP 2016
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nachrichtliche Darstellung der linienhaften Gewaesser im RROP 2016
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Abgrenzung der Vorbehaltsgebiete Wald im RROP 2016
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Darstellung der linienhaften Vorranggebiete Natura 2000 im RROP 2016
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Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.
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nachrichtliche Darstellung der vorhandenen Bebauung sowie der bauleitplanerisch gesicherten Bereiche im RROP 2016
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Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Als feststehende Ziele der Raumordnung zeigen die Daten die rechtsverbindlich genehmigten Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Stand 2016. In diesen Gebieten gehen bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen einher, die andere raumwirksame Nutzungen insofern ausschließen, als dass sie mit den vorrangigen Funktionen und Nutzungen nicht vereinbar sind.
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Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch. Veröffentlichung im Jahr 2016.
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Darstellung der Standorte der Zentralen Orte (Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum) sowie der Schwerpunktaufgaben Sicherung und Entwicklung von Wohn- bzw. Arbeitsstätten im RROP 2016. Inhaltliche Revision am 27.06.2019 (Kreistagsbeschluss zur 1. RROP Änderung)
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Abgrenzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft im RROP 2016. Inhaltliche Revision zur 1. RROP Änderung (Beschluss des Kreistags vom 27.06.2019)