1984
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Bebauungsplan Nr.2 der Ortschaft Wennigsen
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Wanderkarte Stemweder Berg; Naturpark Dümmer; Maßstab 1:15000; Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
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Bebauungsplan Nr.1 der Ortschaft Sorsum in Wennigsen (Deister)
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Bebauungsplan Nr. 11, 2. Änd. der Ortschaft Bredenbeck in Wennigsen (Deister)
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Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.
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Bebauungsplan 135 Schäferkampsweg (Ursprungsplan) der Stadt Pattensen in INSPIRE PLU 4.0.1 (Umring)
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Bebauungsplan 135 Schäferkampsweg (Ursprungsplan) der Stadt Pattensen in XPlanGML 5.4 (Umring)
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