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    Bebauungsplan Nr.1, 2. Änd. der Ortschaft Holtensen in Wennigsen (Deister)

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    Flächennutzungsplan der Stadt Bassum

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    Flächenkataster mit den Kompensationsflächen im Landkreis Diepholz ab 02.09.2002; tagesaktuelle Daten; tlw. unvollständig, da Kataster in Bearbeitung; alle sonstigen Informationen werden in der Anwendung GeoWeb für MapAgent - Modul KoKa - geführt. Es werden von allen Bauvorhaben (z.B. BIMSCH, etc.) die Ausgleichsflächen dokumentiert bei denen der LK DH die Genehmigungsbehörde ist. Der Landkreis Diepholz ist zur Führung eines Kompensationsflächenverzeichnisses verpflichtet. Für die Dokumentation/Management der kommunalen Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Sie müssen ein eigenes Kataster führen. Die Kommunen sind nicht verpflichtet diese Flächen/Maßnahmen dem Landkreis Diepholz zu melden. ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----

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    Altstandorte in der Gemeinde Weyhe basierend auf der Gewerbedatei der Gemeinde Weyhe im Landkreis Diepholz

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    3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Bordenau

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    Nummerierung der Blattschnitte TK50 1:50000, Aktualität: 2001; räumliche Ausdehnung: LK Diepholz

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    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Die Stadt Neustadt am Rübenberge hat ihren Flächennutzungsplan seit seiner Rechtswirksamkeit im Jahr 2002 fortgeführt. In dieser aktuellen Fortschreibung wurden alle teilräumlichen und rechtswirksamen Änderungen mit aufgenommen.

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    Erfasste Verdachtsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Weyhe (Verwaltungseinheit Weyhe) im Landkreis Diepholz

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    Grenzlininen der Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems

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    Bebauungsplan Nr. 608 "In den Riepen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Amedorf