500
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Scale
Resolution
-
Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Hohnsenhof“ der Hildesheim, Stadt.
-
Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Schützenwiese“ der Hildesheim, Stadt.
-
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
-
Der Datensatz umfasst das Stromleitungsnetz der SWO Netz GmbH für das Versorgungsgebiet der Stadt Osnabrück.
-
Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Stadt Hessisch Oldendorf zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
-
Die Stadt Uslar betreibt ein Trennsystem. Das Schmutzwasser der Stadt Uslar, von 18 Ortsteilen und 2 hessischen Dörfern fließt im Freigefälle zur Zentralkläranlage in Schoningen. Ausnahme ist ein Wohngebiet in der Kernstadt. Es entsorgt im Mischsystem über ein RÜB.
-
Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Flecken Aerzen zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
-
Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Flecken Aerzen zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
-
Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Stadt Bad Münder zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
-
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.