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Darstellung des Vorranggebietes Schifffahrt (Zweigkanal Hildesheim) im RROP 2016
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Bebauungspläne der Gemeinde Stuhr - XPlanung 5.1.2
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Bebauungspläne der Samtgemeinde Schwaförden - XPlanung 5.1.2
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Abgrenzung der Vorbehaltsgebiete Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes im RROP 2016
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Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.
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Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.
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Bebauungspläne der Samtgemeinde Rehden - XPlanung 5.1.2
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Satzungen der Gemeinde Großenkneten - Originär
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Bebauungspläne der Gemeinde Wagenfeld - INSPIRE PLU Format
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Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.
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