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    Dieser Datensatz enthält die Baumaßnamen im Stadtgebiet von Osnabrück. Es wird die Dauer, die Tätigkeit, die Beeinträchtigungen sowie die Verkehrsführung in den Attributfeldern angezeigt.

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    Standorte von gewerblichen Förderbrunnen im Landkreis Nienburg/Weser. Wasserentnahmen jeglicher Art von mehr als 10 m³/Tag (z. B. Kühl- oder Brauchwasser für gewerbliche oder industrielle Zwecke) oder in Wasserschutzgebieten bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den §§ 8 u. 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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    Erfassung der Naturdenkmale § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal. Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.

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    Dieser Datensatz enthält die Wasserentnahmestellen in der Stadt Osnabrück. Es könne verschiedene Arten sein, z.B. Regenrückhaltebecken, Bäche, Teiche, Kanäle.

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    Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.

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    Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

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    Flächen aller im Landkreis Leer vorhandenen Naturschutzgebiete (NSG)

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    Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen, Teiche und Regenrückhaltebecken.

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    Abgrenzung der Trinkwassergewinnungsgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet

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    Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont