EU-Vogelschutzgebiete
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Natura 2000 / FFH-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete Die FFH-Richtlinie wurde 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Das Kürzel "FFH" steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten. Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweiten vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung Natura 2000 geschehen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu sichern, zu erhalten und ggfs. zu entwickeln.
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Kartendienst mit folgenden Themen zum Download: Naturschutzgebiete (Basis DGK5), Naturdenkmale (Basis AK5), Landschaftsschutzgebiete (Basis DGK5), Geschützte Landschaftsbestandteile (Basis DGK5), EU-Vogelschutzgebiete (Basis DGK5), Gesamtstaatlich repräsentative Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete gesichert (BAK5),§30-Biotope BNatSchG (Basis AK5, ALKIS, DGK5). Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service -> Umweltkarten -> WMS-Dienste
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