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    Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.

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    Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.

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    WFS des rechtskräftigen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.

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    WFS der Beikarte des Rechtskräftigen Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung zur Information über die Ermittlung der Vorranggebiete für Windenergienutzung

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    Gem. § 30 BNatSchG sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt.

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    Naturdenkmäler sind gem. § 28 Abs. 1 BNatSchG Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

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    Regionales Raumordnungsprogramm 2020 Für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Zeichnerische Darstellung Das Regionale Raumordnungsprogramm steht inhaltlich zwischen dem Landes-Raumordnungsprogramm und den gemeindlichen Bauleitplänen. Es besteht aus einem Textteil und aus einer Karte im Maßstab 1:50.000 und enthält alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die für das Kreisgebiet von Bedeutung sind. Die Darstellung im Geoportal dient einer detaillierten Übersicht über die zeichnerische Darstellung des RROP 2020, ist aber nicht rechtsverbindlich! Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen. Dargestellt sind unter anderem Vorranggebiete für Windenergieanlagen, Siedlungsschwerpunkte, Flächen für den Bodenabbau und Vorrang- sowie Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft. Die Beikarte Windenergie ist ebenfalls eingebunden und kann über das Symbol Layer-Liste (oben rechts) zur Ansicht eingeblendet werden.

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    Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.

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    Beikarte des Rechtskräftigen Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung zur Information über die Ermittlung der Vorranggebiete für Windenergienutzung

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    Natura 2000 / FFH-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete Die FFH-Richtlinie wurde 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Das Kürzel "FFH" steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten. Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweiten vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung Natura 2000 geschehen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu sichern, zu erhalten und ggfs. zu entwickeln.