Gemeindeplanung
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Die Gemeinde Nienhagen ändert die Festsetzungen auf Grundstücken zu Beginn der Wohnstraße "Butterstieg", um dort Mehrfamilienhäuser errichten zu können.
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Zur Befriedigung der konkreten Nachfragesituation soll eine 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Mit dieser wird die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe herausgenommen. Hierdurch entsteht eine flexiblere, bauliche Nutzungsmöglichkeit, die der Nachverdichtung dient. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
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Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bauliche Anlagen auf den jeweiligen Grundstücken zu plazieren.
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Die Festsetzung nach der in den vorderen Grundstücksflächen keine Garagen, keine Carports und sonstigen Nebenanlagen außer Einfriedungen und Ver- und Entsorgungsanlagen zulässig sein sollen, wird aufgehoben.
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Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.
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Die Gemeinde Nienhagen weist ein Neubaugebiet in der Ortsmitte des Ortsteils Nienhagen aus. Die Wohnstraße "Ackernstraße" wird erweitert. Die Wohnstraßen "Rapsfeld, Kleefeld und Gerstenkamp" werden beplant.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant ein vorhandenes Wohngebiet, um die vorhandene Bausubstanz zu sichern. GRZ und GFZ 0,3, Eingeschossigkeit, Einzel- und Doppelhäuser.
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Es wird eine Textliche Festsetzung ergänzt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen gem. § 8 (3) Nr. 2 und 3 BauNVO wird ausgeschlossen.
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Mit der Aufstellung wurde südwestlich der Ortsmitte Nienhagens um den Friedhof herum ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Teilbereich als Mischgebiet festgesetzt.
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Die beiden Parkanlagen sollen nun zu Wohngrundstücken umgewandelt werden. Um die Grundstücke als Baugrundstücke nutzen zu können, ist die 1. Änderung erforderlich.