Gewässerschutz
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Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten.
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Wasserthemen des Landkreis Hildesheim Er enthält folgende Themen: -Überschwemmungsgebiete nach NWG -Wassergewinnungsgebiete -Wasserschutzgebiete
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Geschützte Landschaftsbestandteile (Fließgewässer) im Landkreis Oldenburg.
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Gebiete im Landkreis Diepholz mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser in denen über freiwillige Zusatzberatung die Zielerreichung gemäß WRRL (Nitrat < 50mg/l) erreicht werden soll
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Gebiete in denen über landwirtschaftliche Zusatzberatung die Nährstoffeinsätze optimiert werden sollen. Ziel ist die Einhaltung des Grenzwertes für Nitrat (< 50 mg/l)
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Einstufung der Gewässertypen im Landkreis Diepholz gemäß Wasserrahmenrichtlinie
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Gesetzlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont.
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Übersicht der sich im Ausweisungsverfahren befindenden Wasserschutzgebiete im Landkreis Diepholz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Abgrenzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Ereignis liegen für Hase, Düte, Nette und Wilkenbach bereits vor. Das Überschwemmungsgebiet für den Belmer Bach ist bisher nur vorläufig gesichert. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG).
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Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt, um Grundwassereinzugsgebiete, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
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