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    Standorte der Grundwasserentnahmestellen im Landkreis Diepholz, tagesaktuelle Daten

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    Bearbeitungseinheiten im Einzugsgebiet der Weser gemäß EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie

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    Darstellung aller Grundwassermessstellen des NLWKN im Landkreis Diepholz

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    Gebiete im Landkreis Diepholz mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser in denen über freiwillige Zusatzberatung die Zielerreichung gemäß WRRL (Nitrat < 50mg/l) erreicht werden soll

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    Abgrenzung der Trinkwassergewinnungsgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet

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    Abgrenzung der Wasserschutzgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet

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    Abgrenzung der Wasservorranggebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet

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    Darstellung der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Grundwassers ab. Zum Schutze des in den Brunnenanlagen geförderten Wassers (Grundwasserschutz) der Wasserwerke wird das zugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächenausdehnung dieser Wasserschutzgebiete bzw. die Wasserschutzgebietszonen I bis III werden im Wesentlichen von der Menge der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt.

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    Als Grundwasser bezeichnet man das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Grundwasser führende Schichten nennt man Grundwasserleiter. Je nach geologischen Verhältnissen können ein oder mehrere Grundwasserstockwerke übereinander liegen, deren einzelne Grundwasserleiter jeweils durch zwischengelagerte undurchlässige Schichten voneinander getrennt sind. Das Grundwasser ist durch die als Filtersystem wirkenden Deckschichten vor Verunreinigungen gut geschützt. Dennoch besteht eine Gefährdung auch tiefer gelegener Grundwasservorkommen durch andauernde Schadstoffeinträge, die z. B. aus Luftverschmutzungen, übermäßiger Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder aus Altlasten stammen können. Zum Schutz dieses Trinkwassers müssen die Grundwasservorkommen erkundet, bewertet und ständig überwacht werden. Das Entnehmen von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Bauwasserhaltungen.

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    Unter die Gewässer der zweiten Ordnung fallen alle oberirdischen, natürlichen oder künstlichen, fließenden oder stehenden Gewässer, die aufgrund ihrer Größe für die Wasserwirtschaft von überörtlicher Bedeutung sind, aber noch nicht den Gewässern erster Ordnung zugeordnet werden. Sie sind in einer entsprechenden Verordnung mit Anfangs- und Endpunkt benannt und werden durch die Unterhaltungsverbände unterhalten. Beim Landkreis Rotenburg (Wümme) sind die Informationen zu Unterhaltungsverbände in dem Datenbestand „Gewässer Landkreis Rotenburg (Wümme) integriert worden.