Naturschutz
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Naturschutz_Landkreis_Lüneburg
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Grenze und Flaeche des Naturschutzgebiets
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Das Bundesnaturschutzgesetz stellt mit dem § 30 bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, unter gesetzlichen Schutz.
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Erfassung der Naturdenkamle § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.
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Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende bis zu fünf Hektar, deren Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, gemäß § 28 BNatschG mit §21 BNatschG. Die Erfassung erfolgt gemäß § 14 (9) Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Naturdenkmale im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Naturdenkmale in ihrer Lage als Punkte anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 04.02.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - Text: Kurzform der Naturdenkmalnummer im Landkreis Wesermarsch (ND ist die Abkürzung für Naturdenkmal) - kennzei: die Nummer, bzw. ID des Naturdenkmals im Landkreis Wesermarsch (ND ist die Abkürzung für Naturdenkmal; BRA steht für den Landkreis Wesermarsch) - Name: Name und Kurzbeschreibung des Naturdenkmals - Vo_Datum: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des Naturdenkmals beschlossen wurde - Ende_dat: das Datum, bis wann die Verordnung gilt - Verordnung: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des Naturdenkmals veröffentlicht wurde Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.
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Grenze und Fläche des Naturschutzgebiets
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Ausweisung der flächenförmigen Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.
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Erfassung der Naturdenkmale § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal. Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.
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Der Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) stellt Informationen zur Flächennutzungsstruktur und deren Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland bereit. Neu und weiterführend dabei sind: - Die Nutzung der genauesten amtlichen Geodaten (ATKIS Basis-DLM) als Berechnungsgrundlage - die hohe räumliche Auflösung (Rasterzellen mit 1 km Gitterweite) - die Möglichkeit der Berechnung von Indikatorwerten auch für nichtadministrative Gebietseinheiten (z.B. Überschwemmungsgebiete) - der direkte Vergleich administrativer Gebietseinheiten untereinander und mit ihren übergeordneten Hierarchieebenen - die Darstellung von Entwicklungen in Form von Karten und Tabellen Der IÖR-Monitor ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Er wird laufend ergänzt mit weiteren Indikatoren, ab 2011 auch mit gebäudebasierten, siedlungsstrukturellen Kennzahlen und einem interaktiven Detailviewer (WebGIS). Als ein Fachinformationssystem (FIS) zu Fragen der Flächennutzung richtet es sich an Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Es ergänzt die amtliche Flächenstatistik und die Umweltökonomische Gesamtrechnung.
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ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Holzminden
Alte Geodatensuche Niedersachsen