Vogelschutzgebiet
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Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
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Abgrenzung aller EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) im Landkreis Osterholz gem. zugrunde liegender Verordnung
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WMS der Natura-2000-Gebiete im Landkreis Osterholz
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Flächen aller im Landkreis Verden vorkommenden Vogelschutzgebiete
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WFS der Natura-2000-Gebiete im Landkreis Osterholz
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- Naturdenkmale (Baum, Findling) - geschützte Biotope - geschützte Landschaftsbestandteile - EU-Vogelschutzgebiete - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Naturschutzgebiete - Landschaftsschutzgebiete ... im Landkreis Leer
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