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Naturschutz_Landkreis_Lüneburg
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Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten.
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Der Zugang zum Verkehrsträger Schiene ist vielfach ein wichtiger Standortfaktor, in vielen Branchen sogar das zentrale Merkmal des Unternehmensstandortes. Ein Gleisanschluß verbindet den Unternehmensstandort mit der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur.
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs– und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts– oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier– und Pflanzenarten erforderlich ist.
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Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, Lesefassung inkl. 1. bis 3. Änderung; nur XPlan-Umring für die Rasterdarstellung (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)
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Verschiedene Schutzgebiete des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Biosphärenreservatsgrenze EU-Vogelschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat Gebietsteil-A Gebietsteil-B Gebietsteil-C Gebietsteil C-V Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmal Naturschutzgebiet
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Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.
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Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.
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Ausweisung zum Schutz evtl. im Boden verborgener archäologischer Güter.
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Verschiedene Bebauungspläne nach Gebietskörperschaft des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Gemeinde Adendorf Gemeinde Amt Neuhaus Samtgemeinde Amelinghausen Samtgemeinde Bardowick Samtgemeinde Dahlenburg Samtgemeinde Gellersen Samtgemeinde Ilmenau Samtgemeinde Ostheide Samtgemeinde Scharnebeck Stadt Bleckede
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