Samtgemeinde Lachendorf
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Auf Grund von Änderungen in den textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Allerheide" erforderlich.
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Auf Grund von Änderungen in den textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Reitbahn" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Allerheide" erforderlich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt, um die Art der baulichen Nutzung eindeutig zu definieren, damit die zukünftigen Bewohner des Wohngebietes die geplante Nutzungsstruktur eindeutig ablesen können.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Am Immanuel-Kant-Gymnasium" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Innenentwicklung südlich Westerfeld" erforderlich.
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Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gymnasium“ soll die mögliche Dreigeschossigkeit im Bereich der Schule auf zwei Vollgeschosse reduziert werden. Die folgende Ausführung begrenzt sich auf diese Änderung.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbegebiet Sallohweg" erforderlich.
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Im Norden der Ortschaft Eldingen befindet sich das Gut Eldingen, auch als „Eldinger Schloss“ bezeichnet. Das denkmalgeschützte Gutshaus steht seit Jahren leer. Es besteht der konkrete Bedarf das Gut sowie die parkähnlichen Freiflächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der Außenbereichslage und des im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietes „Berufsbildende Schulen“ wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
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Auf Grund von Änderungen der textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Knackendöffelstraße erforderlich.