Samtgemeinde Lachendorf
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In der Samtgemeinde Lachendorf sollen weitere Wohnbauflächen bereit gestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu können. Es ist konkret geplant, den Siedlungsbereich des Hauptortes Lachendorf (Grundzentrum) zu erweitern, da in dem letzten Baugebiet „Auf dem Sandbruche/Südhang“ und im sonstigen Siedlungsbereich nur noch wenige Grundstücke zur Verfügung stehen.
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen Oher Weg“ hat das Ziel, den Siedlungsbereich im Nordwesten von Beedenbostel geringfügig zu erweitern, um im Sinne des Eigenbedarfs 2 größere neue Baugrundstücke zur Verfügung stellen zu können.
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Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lachendorf besteht aus zwei Teilflächen im Bereich der Gemeinde Lachendorf, Ortsteil Gockenholz, die als Wohnflächen genutzt werden sollen.
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Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Beedenbosteler Straße“ wird die öffentliche Grünfläche G3 in eine private Grünfläche umgewandelt.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes 8 "Gewerbegebiet an der Bahn" erforderlich.
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Da auf einem Grundstück im Baugebiet "Beedenbosteler Straße" die Baugrenze überschritten wurde und durch eine Befreiung nicht heilbar ist, müsste das Gebäude entweder abgerissen oder aber der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass die Baugrenze von 5 auf 3 m reduziert wird.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Königsberger Straße" erforderlich.
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Die Gemeinde Lachendorf beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ die Stärkung des Ortszentrums als Einzelhandelsstandort. Hauptinvestor wird die Firma ALDI sein, die eine Verlagerung ihres Standortes und eine erhebliche Vergrößerung der Verkaufsfläche ihres Marktes plant. Durch Verhandlungen mit einem privaten Investor sollen eventuell weitere Verkaufsflächen für Güter des täglichen und des periodischen Bedarfes geschaffen werden. Außerdem soll die Möglichkeit offen gehalten werden, Büroflächen für Dienstleister und innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Neben den geplanten Hochbauten ist die Errichtung einer Stellplatzanlage im Ortszentrum geplant.
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Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wiesenstraße" ist es, die bauliche Nutzung der Grundstücke zu verbessern und die überbaubaren Grundstücksteile neu zu gliedern.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wiesenstraße" erforderlich.
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