Samtgemeinde Wathlingen
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Samtgemeinde Wathlingen Flächennutzungsplan Samtgemeinde Wathlingen inkl. Änderungen bis Rechtskraft 20.04.2020 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Worth“ in Wathlingen handelt es sich um eine Änderung, die nur eine Festsetzung betrifft: die „offene Bauweise“ wird in „abweichende Bauweise“ geändert.
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Die Gemeinde Nienhagen ändert die Festsetzungen auf Grundstücken zu Beginn der Wohnstraße "Butterstieg", um dort Mehrfamilienhäuser errichten zu können.
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Zur Befriedigung der konkreten Nachfragesituation soll eine 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Mit dieser wird die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe herausgenommen. Hierdurch entsteht eine flexiblere, bauliche Nutzungsmöglichkeit, die der Nachverdichtung dient. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Südlich des Ostpreußenweges“ hat das Ziel, am südlichen Ortsrandbereich von Wathlingen ein Wohngebiet bereitzustellen.
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Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bauliche Anlagen auf den jeweiligen Grundstücken zu plazieren.
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Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll hier eine Erweiterung des Schulgeländes in nordöstlicher und südlicher Richtung vorbereitet werden. Der östliche Schulhof wird stattdessen hier aufgegeben; an seiner Stelle soll ein Gemeinschaftsgebäude errichtet werden können, das Nutzungen wie Mensa, Cafeteria, Bibliothek, Jugendtreff und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie auch die Möglichkeit zur Durchführung öffentlicher und privater Veranstaltungen beinhalten soll. Diese Anlagen werden durch einen Park eingefasst, der seinerseits Spiel- und Kleinsportanlagen bietet, aber der auch der Erholung und der Abschirmung gegenüber einem anschließenden Wohngebiet dienen soll.
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Die Festsetzung nach der in den vorderen Grundstücksflächen keine Garagen, keine Carports und sonstigen Nebenanlagen außer Einfriedungen und Ver- und Entsorgungsanlagen zulässig sein sollen, wird aufgehoben.