inlandWaters
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Als Gewässer bezeichnet man oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser) und das Grundwasser. Für Maßnahmen, die auf ein Gewässer einwirken können, sieht das Wasserrecht entsprechende Erlaubnisse oder Genehmigungen vor. Die oberirdischen Gewässer sind nach ihrer Größe und wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Gewässerordnungen eingeteilt: - Gewässer erster Ordnung (Gewässer I. Ordnung) - Gewässer zweiter Ordnung (Gewässer II. Ordnung) - Gewässer dritter Ordnung (Gewässer III Ordnung). Die Geodaten der Gewässer enthalten auch Informationen zu den Zuständigkeiten der Unterhaltungsverbände.
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Gewässer I. und II. Ordnung Landkreis Diepholz; das hier beschriebene Thema ist durch Auswertung aus dem fortgeschriebenen Basisfließgewässernetz (Themenname Gewaessernetz_NLWKN_UHV) des NLWKN (Zusammenfassung der Unterhaltungsstrecken nach Gewässername und UHV mit Angaben der Anfangs und Endkoordinaten und der jeweiligen Länge) erstellt worden.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Gewässernetz* enthält die Fließgewässer I. bis III. Ordnung und stehende Gewässer im Stadtgebiet von Hameln.
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Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
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Gewässer III. Ordnung (NLWKN) im Landkreis Diepholz; das hier beschriebene Thema ist durch Auslagerung aus der aktuellen Bearbeitung, Attributreduktion, Entfernen bestimmter Geometrien des Originaldatenbestandes/Themas "Gewaessernetz_NLWKN_aktuell" des NLWKN erstellt worden.
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Badestellen im Landkreis Leer
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Standorte von indirekten Einleitern im Landkreis Hameln-Pyrmont, Zuständigkeitsbereich der UWB LK exklusive Zuständigkeitsbereich der UWM Stadt Hameln.
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Gewässer III. Ordnung (Meldung UHV/Gemeinden) im Landkreis Diepholz; der Datenbestand kommt im wesentlichen von den Verbänden und den Gemeinden; er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere die vielen Anliegergräben sind nicht dargestellt.
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Gewidmete Schutzdünen in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gewidmete Schutzdünen, für die die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) gelten. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus, soweit dies für den Sturmflutschutz und den Bestandsschutz der Inseln erforderlich ist. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke.
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Stationierung der Gewässer, an denen Risikogebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelt wurden.