2020
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5. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 906 "Heinrich-Brandes-Straße" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Poggenhagen
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Bei den Erdölaltverträgen hat ein Grundeigentümer mit einem Erdölunternehmen einen Vertrag über die Aufsuchung und Förderung von bituminösen Stoffen geschlossen. Der Vertrag musste vor Inkrafttreten der Erdölverordnung 1934 abgeschlossen sein, der Bergbehörde dann fristgerecht angezeigt und von dieser bestätigt werden. Dann behielt der Grundeigentümer das Recht an diesem Bodenschatz und es ging nicht auf den Staat über. Es gelten hier besondere Förderzinsvereinbarungen. Grundlage ist die Erdölverordnung vom 13.12.1934. In den Akten dieser Verträge befinden sich Kartenunterlagen mit diversen Maßstäben. Das Verfügungsrecht über Erdöl, Erdgas sowie bituminösen Stoffen hat das Land Preußen 1934 den Grundeigentümer entzogen (grundeigener Bodenschatz). In Anbetracht der damals in Preußen bestehenden zahlreichen Verträge zwischen Grundeigentümer und Unternehmen über die Aufsuchung und Gewinnung dieser Mineralien, und da auch bereits Erdöl gefördert wurde, sah sich der Gesetzgeber genötigt, alle vor Inkrafttreten der Erdölverordnung abgeschlossenen Verträge unberührt zu lassen. Sie mussten zur Bestätigung bei der Bergbehörde angezeigt werden. Erdgasverträge gibt es nur im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die Aufsuchung von Erdöl, mit Ausnahme des Erdgases, wurde in Form eines Bergwerkseigentums 1929 verliehen. Sowohl in dem Berggesetz von 1906 als auch in dem Ergänzungsgesetz von 1956 ist das Erdgas nicht erwähnt worden. Wegen seines gasförmigen Aggregatzustandes kann das Erdgas nicht zu den im § 1 des Schaumburg-Lippeschen Berggesetz genannten Mineralien gerechnet werden. Da aber die dem Staat vorbehaltenen Mineralien aufgezählt worden sind, steht daher die Gewinnung von Erdgas weiterhin im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe den Grundeigentümern zu. Verschiedene Grundeigentümer haben um 1955 mit Unternehmen Verträge zur Gewinnung von Erdgas abgeschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 373 B "Im Dahle - 2. Bauabschnitt" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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4. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 A "Bahnhof Ostseite / ZOB" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 959 "Dorfzentrum Bordenau" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Bordenau
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Der KW-Verbund ist ein Zusammenschluss von beteiligten Bundesländern auf dem Gebiet Erdöl und Erdgas unter Koordination des LBEG-Hannover. Grundlage der Zusammenarbeit sind bilaterale Verträge zwischen dem LBEG und den zuständigen Geologischen Diensten bzw. dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und den entsprechenden Ministerien der Länder. Die folgenden Länder sind derzeit vertreten: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ziel des Verbunds ist die gemeinsame Wahrnehmung von Interessen und die länderübergreifende Fortsetzung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Das LBEG berät und unterstützt die beigetretenen Bundesländer bei ihren Aufgaben auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Die Zusammenarbeit umfasst im Wesentlichen: •Fachliche Beratung, Information, Mitarbeit in Studien nationaler und internationaler Gremien soweit sie die KW-Exploration, -Produktion, Gasspeicherung und andere Themen betreffen. •Gutachterliche Stellungnahmen zur bergbaulichen Sicherheit von KW-Projekten (Produktion, Gasspeicherung, Disposal von Prozesswässern) im Rahmen bergbehördlicher Genehmigungsverfahren. •Sammlung, Dokumentation, Aufbereitung und Auswertung der industriellen Explorations-, Produktions- und Speicherdaten als Voraussetzungen für die genannten Aufgaben. Implementierung dieser Daten in Form von Datenbanken und Fachinformationssystemen (GIS). •Zentrale Internetrecherche für Nachweisdaten der Erdöl und Erdgasindustrie.
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Der INSPIRE-Datensatz *Gebiete mit naturbedingten Risiken* enthält die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer Hamel, Hastebach, Humme, Mainbach, Remte und Weser im Gebiet der Stadt Hameln.
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Übersicht der Flächen und Trassen in der Samtgemeinde Barnstorf, die mit Gestattungsverträgen belegt sind
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Der KW-Verbund ist ein Zusammenschluss von beteiligten Bundesländern auf dem Gebiet Erdöl und Erdgas unter Koordination des LBEG-Hannover. Grundlage der Zusammenarbeit sind bilaterale Verträge zwischen dem LBEG und den zuständigen Geologischen Diensten bzw. dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und den entsprechenden Ministerien der Länder. Die folgenden Länder sind derzeit vertreten: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ziel des Verbunds ist die gemeinsame Wahrnehmung von Interessen und die länderübergreifende Fortsetzung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Das LBEG berät und unterstützt die beigetretenen Bundesländer bei ihren Aufgaben auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Die Zusammenarbeit umfasst im Wesentlichen: •Fachliche Beratung, Information, Mitarbeit in Studien nationaler und internationaler Gremien soweit sie die KW-Exploration, -Produktion, Gasspeicherung und andere Themen betreffen. •Gutachterliche Stellungnahmen zur bergbaulichen Sicherheit von KW-Projekten (Produktion, Gasspeicherung, Disposal von Prozesswässern) im Rahmen bergbehördlicher Genehmigungsverfahren. •Sammlung, Dokumentation, Aufbereitung und Auswertung der industriellen Explorations-, Produktions- und Speicherdaten als Voraussetzungen für die genannten Aufgaben. Implementierung dieser Daten in Form von Datenbanken und Fachinformationssystemen (GIS). •Zentrale Internetrecherche für Nachweisdaten der Erdöl und Erdgasindustrie.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Lebensräume und Biotope* enthält die Gesetzlich Geschützten Biotope (GGB) in der Stadt Hameln.