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Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.
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Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Baukwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
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Die Stadt Uslar betreibt ein Trennsystem. Das Schmutzwasser der Stadt Uslar, von 18 Ortsteilen und 2 hessischen Dörfern fließt im Freigefälle zur Zentralkläranlage in Schoningen. Ausnahme ist ein Wohngebiet in der Kernstadt. Es entsorgt im Mischsystem über ein RÜB.
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Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Flecken Salzhemmendorf zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
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Überblick über invasive Pflanzenarten im Landkreis Leer
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Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
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Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Hohnsenhof“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
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Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Schützenwiese“ der Hildesheim, Stadt.
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Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Flecken Salzhemmendorf zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
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Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet Stadt Bad Münder zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.