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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Lohne (Oldenburg).

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Goldenstedt.

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    Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Visbek.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Holdorf.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Damme.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Vechta.

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    Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.

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    Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, -aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder, -wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.