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Überarbeitete Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete (LSG). Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist. Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
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Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta.
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Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta.
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Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta.
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Artenschutzvorkommen im Landkreis Vechta im originären Datenformat
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta. Der Landkreis setzt sich aus folgenden Kommunen zusammen, die auch für die Bauleitplanung verantwortlich sind: Gemeinde Bakum, Stadt Damme, Stadt Dinklage, Gemeinde Goldenstedt, Gemeinde Holdorf, Stadt Lohne (Oldenburg), Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Gemeinde Steinfeld (Oldenburg), Stadt Vechta, Gemeinde Visbek.