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Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung haben Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Ergänzt wird dieser bestehende Rechtsanspruch seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 durch den Anspruch auf frühkindliche Förderung auch für unter 3-jährige Kinder. Zu diesem Zweck stehen in der Gemeinde verschiedene Einrichtungen in Form von Kindergärten und Kinderkrippen zur Verfügung.
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Bebauungsplan Nr.7 B, 1. Änd. der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.7 B der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.5, 4. Änd. der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.6, 2. Änd. der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.6 der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.7 der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.4 D, 3. Änd. der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.7 C der Ortschaft Wennigsen
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Bebauungsplan Nr.4 F der Ortschaft Wennigsen