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    Konversion steht für einen umfangreichen Stadtentwicklungsprozesses in Osnabrück, der sich ab 2006 aus dem Abzug der britischen Streitkräfte ergab. Konversion bedeutet Wandel ‐ hier die Umwandlung ehemaliger Kasernen in neue Stadtquartiere. Im Stadtgebiet von Osnabrück gibt es insgesamt sechs ehemalige Kasernenareale mit einer Gesamtfläche von etwa 160 Hektar. Hinzu kamen ca. 1350 Wohnimmobilien, die sich auf mehrere Wohngebiete in drei Stadtteilen verteilen, sowie zwei Schulgrundstücke und ein Sportplatzareal.

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    Gemarkungen sind Flächen des Katasters, die aus einer großen Anzahl von Flurstücken (Grundstücken) gebildet werden. Die Unterteilung der Gemarkungen erfolgt in Fluren. Gemarkungen erhalten einen ihrer Lage entsprechenden Namen, oft sind dies die Namen der Ortsteile. Die Gemarkungs- und Flurübersicht liegt im Maßstab 1:20.000 vor, die Flurübersicht der Gemarkung Innenstadt ist auf der Innenstadtkarte 1:.2500 dargestellt.

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    Regionales Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2011 das RROP 2010 als Satzung beschlossen. Das RROP 2010 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - mit Bescheid vom 1. April 2011 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Emsland am 31. Mai 2011 erlangt das RROP 2010 Rechtskraft. Bitte beachten: Durch rechtskräftige Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2013, Az.: 12 KN 22/10 und 123 KN 146/12, wurde das RROP 2010 des Landkreises Emsland hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt . Seit dem 15.02.2016 gilt die 1. Änderung des RROP 2010 im sachlichen Teilabschnitt Energie (siehe oben).

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    Der Landschaftsrahmenplan (LRP) beschreibt die Umsetzung der Landschaftsplanung auf Kreisebene (Stand: März 2017). Es kommt hierbei zu einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der vorhanden Schutzgüter wie bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie die Darstellung der damit verbundenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt somit auf der kartographischen Darstellung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze i.V.m. einer zuvor erfolgten flächendeckenden Biotoptypenkartierung.

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    Landschaftsrahmenplan des Altkreises Göttingen von 1998. Als Fachgutachten des Naturschutzes stellt der Landschaftsrahmenplan dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

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    Landschaftsrahmenplan des Altkreises Osterode a. H. von 1998. Als Fachgutachten des Naturschutzes stellt der Landschaftsrahmenplan dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

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    Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Altkreises Göttingen von 2016. Als Fachgutachten des Naturschutzes stellt der Landschaftsrahmenplan dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

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    Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.

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    Der niedersächsische Kernraum Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg ist von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im April 2005 als "Metropolregion von europäischer Bedeutung" anerkannt worden. Damit ist sie eine von elf anerkannten Metropolregionen in Deutschland. Die Metropolregion besteht aus den drei Wirtschaftsräumen Hannover, Braunschweig / Wolfsburg und Göttingen (Südniedersachsen).

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    Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 1994 entwickelt und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes fest.