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Erdbeobachtung und Umwelt

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

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    FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Gebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Biotopflächen nach §30 BNatSchG im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Naturdenkmäler im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Dieser Dienst stellt für das Annex-I-Thema Schutzgebiete die Naturschutzgebiete, die Fauna-Flora-Habitate (FFH), die geschützten Landschaftsbestandteile, die Landschaftsschutzgebiete und die Naturdenkmale der Stadt Hameln dar.

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    Darstellung aller Naturdenkmale (ND) im Landkreis Osterholz gem. zugrunde liegender Verordnung

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    Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes

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    Abgrenzung aller Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Osterholz gem. zugrunde liegender Verordnung

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    Dieser Dienst stellt für das Annex-I-Thema Schutzgebiete die Naturschutzgebiete, die Fauna-Flora-Habitate (FFH), die geschützten Landschaftsbestandteile, die Landschaftsschutzgebiete und die Naturdenkmale der Stadt Hameln dar.