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    Informationen über alle städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe, Fließgewässer 3. Ordnung, Ausnahme "Obere Hase" = 2. Ordung

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    Einstufung der Gewässertypen im Landkreis Diepholz gemäß Wasserrahmenrichtlinie

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    Dieser Datensatz enthält die biologische Gewässergüte in einer Gesamtdarstellung der untersuchten Fließgewässer. Fließgewässerprogramm Osnabrück, Grundlagenerhebung, Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung

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    Dieser Datensatz enthält die Gewässer der zweiten Ordnung in der Stadt Osnabrück. Eine Unterteilung erfolgte nach den freiliegenden Gewässern und den Rohrleitungen, so dass es zusammenhängendes Netz entstanden ist. Die drei bekanntesten Gewässer 2. Ordnung sind in Osnabrück Hase, Düte und Nette.

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    Es ist die strukturelle Güte der Fließgewässer in Bezug auf die Gewässerkompartimente Sohle, Ufer und Aue in einem detaillierten Überblick dargestellt. Fließgewässerprogramm Osnabrück, Grundlagenerhebung, Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung. Quellennachweis: Gutachten Stadt Osnabrück

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    Dieser Datensatz enthält die Gewässer der dritten Ordnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Eine Unterteilung erfolgte nach den freiliegenden Gewässern und den Rohrleitungen, so dass ein zusammenhängendes Netz entstanden ist.

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    Dieser Datensatz enthält Informationen über alle Einläufe der städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe. Zum Einlauf sind Material und der Durchmesser in den Attributen erfasst.

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    Dieser Datensatz enthält Informationen über alle Ausläufe der städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe. Zum Auslauf sind Material und der Durchmesser in den Attributen erfasst.

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    Modellierung von Hochwasserrisiko-Gebieten gem. EG-HWRM-RL u. § 73 WHG für die Hochwasserszenarien HQ5, HQ10, HQ25, HQ50, HQ100 und HQextrem, erarbeitet im Rahmen des Hochwasserschutzplan Oberweser. Die Daten umfassen HQGrenzen, HQTiefen und Abflussverhaltender Weser und der Emmer

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    Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.