Flora
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Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.
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Verordnete Naturdenkmale im Landkreis Northeim
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Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)
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Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Northeim: BR 29 "Friedrichshäuser Bruch" BR 30 "Eichenhudewälder bei Lauenberg" BR 31 "Denkershäuser Teich" BR 42 "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte" BR 54 "Weper" BR 68 "Altendorfer Berg" BR 70 "Husumer Tal" BR 82 "Mäuseberg-Eulenberg" BR 84 "Rhumeaue / Ellerniederung / Gillersheimer Bachtal" BR 97 "Polder I im Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden" BR 103 "Wahrberg" BR 104 "Hellental" BR 108 "Ahlewiesen" BR 120 "Heukenberg" BR 124 "Oderaue" BR 130 "Leineniederung Salzderhelden" BR 137 "Selterklippen"
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Die Erhaltung gefährdeter Arten- und Lebensgemeinschaften mit strengen Regelungen steht im Vordergrund. Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch eine Vielzahl an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten und speziellen Standortverhältnissen gekennzeichnet sind. Sie haben aufgrund ihrer seltenen Lebensräume für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde als Reste einer naturnahen Landschaft eine wichtige Bedeutung. Im Landkreis Ammerland gehören die Reste der ehemals großflächigen Hochmoore, Ausdeichungsflächen am Aper Tief, nasse Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder dazu.
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Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit gesichert werden sollen. Im Landkreis Ammerland gehören dazu besonders alte Bäume und gut ausgeprägte Alleen, da sie die Landschaft gliedern und das Orts- und Landschaftsbild prägen und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
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FFH-Gebietsabgrenzung (Flora, Fauna, Habitat) nach der hoheitlichen Sicherung durch Ausweisung als NSG oder LSG im Landkreis Diepholz; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
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Der Landschaftsrahmenplan ist ein naturschutzfachliches Gutachten für den Landkreis Verden. Der Landschaftsrahmenplan gliedert sich in mehrere Themenbereiche (Karten): Arten und Biotope (Karte 1) Landschaftsbild (Karte 2) Besondere Werte von Böden (Karte 3a) Wasser- und Stoffretentionen (Karte 3b) Zielkonzept (Karte 4) Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Karte 5) Der Landschaftsrahmenplan des Landkreis Verden wird über ein Online-Portal bereitgestellt. Daten und Texte sind sowohl als PDF-Dateien als auch als GIS-Daten verfügbar.