Gebiete mit naturbedingten Risiken
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Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Diepholz auf Basis DGK5 ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Verlauf der Deichlinie des Weserdeiches im Bereich Dreye bis Hoya
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Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
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Dieser Dienst stellt für das Annex-III-Thema Gebiete mit naturbedingten Risiken, hier die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer Hamel, Hastebach, Humme, Mainbach, Remte und Weser im Gebiet der Stadt Hameln dar.
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Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Diepholz, Abgrenzung von 1900 - 1913 ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Natürliche Überschwemmungsgebiete im Landkreis Diepholz, Abrenzungen von 1900 - 1913
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Flächen der aktuellen festgesetzten und der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete im Landkreis Hildesheim. Als Überschwemmungsgebiet sind die Gebiete festgesetzt, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Überschwemmungsgebiete werden durch die Untere Wasserbehörde per Verordnung festgesetzt. Die Gebiete die noch nicht durch Verordnung festgesetzt sind wurden durch den NLWKN vorläufig gesichert.
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Überschwemmungsgebiete im Verfahren und vom NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ) vorläufig festgesetzte Gebiete ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Dieser Dienst stellt für das Annex-III-Thema Gebiete mit naturbedingten Risiken, hier die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer Hamel, Hastebach, Humme, Mainbach, Remte und Weser im Gebiet der Stadt Hameln dar.
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Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Schaumburg