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    Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt von vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften.

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    Das Stadtgebiet Braunschweigs, an der Grenze zwischen Norddeutschem Tiefland und dem Hügelland gelegen, zeichnet sich durch eine besonders hohe Artenvielfalt aus. Mit mehr als 700 Tier- und 1300 Pflanzenarten hat Braunschweig die höchste Artenvielfalt in Niedersachsen. Aufgrund der Neuausweisung von Schutzgebieten im europäischen Netzwerk Natura 2000, Änderungen des Artenschutzrechtes aufgrund der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie im Bundesnaturschutzgesetz und einem aufzustellenden Biotopverbund wurde ein Artenschutzkonzept erarbeitet.

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    Biotope mit selten auftretenden oder selten gewordenen Lebensbedingungen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es handelt sich hier meist um Biotoptypenkartierungen, die im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes entstanden sind.