Gemeindeplanung
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Es wird ein Sondergebiet für eine Biogasanlage in Nienhagen festgesetzt.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant ein vorhandenes Wohngebiet, um die vorhandene Bausubstanz zu sichern. GRZ und GFZ 0,3, Eingeschossigkeit, Einzel- und Doppelhäuser.
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Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, bauliche Anlagen auf den jeweiligen Grundstücken zu plazieren.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein neues Wohngebiet. Eine Erweiterung der vorhandenen Wohnlage im Süden, entlang der Langerbeinstraße (K 59).
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Die Gemeinde Nienhagen weist Wohnbauflächen im Ortsteil Nienhagen im "Bennebosteler Weg" aus.
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Im Planbereicht wird werden Festsetzungen geändert. Es wird die Vorgabe Einzel- und Doppelhäuser ergänzt.
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Die Gemeinde Nienhagen ändert die Festsetzungen auf Grundstücken zu Beginn der Wohnstraße "Butterstieg", um dort Mehrfamilienhäuser errichten zu können.
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Die Gemeinde Nienhagen weist ein Sondergebiet für Einzelhandel aus.Verbrauchermarkt mit max 1.800 m² Verkaufsfläche. Grundsortiment 1.500 m², Non Food 300 m². Shops und Fachmärkte mit max. 700 m² Verkaugsfläche.
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Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.
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Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz" und die hintere Parkplatzanlage. Es werden die Ziffern 3.4 Satz 1, Ziffer 5, 11, 11.1 und 11.3, 11.6, 15.1 und 15.4 und Ziffer 18 geändert.
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