Geschützte Landschaftsbestandteile
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Geschützte Landschaftsbestandteile nach §28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz im Landkreis Diepholz auf Basis DGK5; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Stellt die von INSPIRE betroffenen Datensätze des ANNEX Themas "Protected Sites" dar. Im Einzelnen sind das: - Landschaftsschutzgebiete - Naturschutzgebiete - Geschützte Landschaftsbestandteile - Naturdenkmäler
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Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Desweiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
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Stellt Schutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile dar
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Stellt Schutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile dar
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Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
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Stellt Schutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile dar