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Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung haben Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Ergänzt wird dieser bestehende Rechtsanspruch seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 durch den Anspruch auf frühkindliche Förderung auch für unter 3-jährige Kinder. Zu diesem Zweck stehen in der Gemeinde verschiedene Einrichtungen in Form von Kindergärten und Kinderkrippen zur Verfügung.