Gesundheit-Umweltbeziehung
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Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
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Ein rechtsgültiger Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig liegt seit Mai 2007 vor. Sie finden hier den gültigen Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig (2007), den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig zur vorgezogenen Umsetzung von Einzelmaßnahmen (2008), sowie Links zu weiteren wichtigen Veröffentlichungen zur Luftreinhaltung in Braunschweig.