Gewässerschutz
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Wasserthemen des Landkreis Hildesheim Er enthält folgende Themen: -Überschwemmungsgebiete nach NWG -Wassergewinnungsgebiete -Wasserschutzgebiete
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Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten.
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Geschützte Landschaftsbestandteile (Fließgewässer) im Landkreis Oldenburg.
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Einstufung der Gewässertypen im Landkreis Diepholz gemäß Wasserrahmenrichtlinie
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Gebiete im Landkreis Diepholz mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser in denen über freiwillige Zusatzberatung die Zielerreichung gemäß WRRL (Nitrat < 50mg/l) erreicht werden soll
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Gebiete in denen über landwirtschaftliche Zusatzberatung die Nährstoffeinsätze optimiert werden sollen. Ziel ist die Einhaltung des Grenzwertes für Nitrat (< 50 mg/l)
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Übersicht der sich im Ausweisungsverfahren befindenden Wasserschutzgebiete im Landkreis Diepholz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt, um Grundwassereinzugsgebiete, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
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Abgrenzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Ereignis liegen für Hase, Düte, Nette und Wilkenbach bereits vor. Das Überschwemmungsgebiet für den Belmer Bach ist bisher nur vorläufig gesichert. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG).
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Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt.Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.