Habitat
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Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im Landkreis Northeim wie Au-, Bruch-, Sumpf- und Schluchtwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Quellbereiche, Nasswiesen, Röhrichte, Sümpfe, Magerrasen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Felsen und Erdfälle
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Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit gesichert werden sollen. Im Landkreis Ammerland gehören dazu besonders alte Bäume und gut ausgeprägte Alleen, da sie die Landschaft gliedern und das Orts- und Landschaftsbild prägen und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
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Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Northeim: LSG-NOM 8 "Südhang des Clusberges" LSG-NOM 10 "Hube, Greener Wald und Luhberg" LSG-NOM 12 "Leinebergland" LSG-NOM 13 "Edesheimer Berg" LSG-NOM 14 "Koppelwiese" LSG-NOM 15 "Westerhöfer Bergland-Langfast" LSG-NOM 16 "Solling" LSG-NOM 17 "Sultmer"
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Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Northeim: BR 29 "Friedrichshäuser Bruch" BR 30 "Eichenhudewälder bei Lauenberg" BR 31 "Denkershäuser Teich" BR 42 "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte" BR 54 "Weper" BR 68 "Altendorfer Berg" BR 70 "Husumer Tal" BR 82 "Mäuseberg-Eulenberg" BR 84 "Rhumeaue / Ellerniederung / Gillersheimer Bachtal" BR 97 "Polder I im Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden" BR 103 "Wahrberg" BR 104 "Hellental" BR 108 "Ahlewiesen" BR 120 "Heukenberg" BR 124 "Oderaue" BR 130 "Leineniederung Salzderhelden" BR 137 "Selterklippen"
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Biotopverbund aus Karte 5a Zielkonzept/Verbundsystem des Landschaftsrahmenplans 2011. Der Biotopverbund ist die Schaffung eines Netzes von (Einzel-)Biotopen mit funktionalem Kontakt, welches durch die Vernetzung zwischen Populationen von Organismen das Überleben von Arten sichert.
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Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
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Die Erhaltung gefährdeter Arten- und Lebensgemeinschaften mit strengen Regelungen steht im Vordergrund. Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch eine Vielzahl an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten und speziellen Standortverhältnissen gekennzeichnet sind. Sie haben aufgrund ihrer seltenen Lebensräume für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde als Reste einer naturnahen Landschaft eine wichtige Bedeutung. Im Landkreis Ammerland gehören die Reste der ehemals großflächigen Hochmoore, Ausdeichungsflächen am Aper Tief, nasse Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder dazu.
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Verordnete Naturdenkmale im Landkreis Northeim