Helmstedt
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Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Kulturelle Sachgüter" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Kulturelle Sachgüter" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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WMS zum Bebauungsplan "Auf der Masch (Velpke)", 2. Änderung, Samtgemeinde Velpke
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WFS zum Bebauungsplan "Schöppenstedter Str. I zugleich teilweise Änderung Schöppenstedter Strasse in der Fassung der Änderung von 1975", Urschrift, Stadt Königslutter am Elm
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WFS zum Bebauungsplan "Krücken II mit örtlicher Bauvorschrift zug. 1. Änderung Krücke I mit örtlicher Bauvorschrift", Urschrift, Stadt Königslutter am Elm
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WMS zum Bebauungsplan "Am Wippstein", Urschrift, Stadt Königslutter am Elm
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WMS zum Bebauungsplan "Bergrehme", 1. Änderung, Samtgemeinde Velpke
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WMS zum Bebauungsplan "Krücken II mit örtlicher Bauvorschrift zug. 1. Änderung Krücke I mit örtlicher Bauvorschrift", Urschrift Ausgleichsfläche, Stadt Königslutter am Elm
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WMS zum Bebauungsplan "In den Morgen", Urschrift Ausgleichsfläche, Samtgemeinde Velpke
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WMS zum Bebauungsplan "Lehmberg I", Urschrift Ausgleichsfläche, Stadt Königslutter am Elm