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    Die Stadt Barsinghausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt aber weiterhin den Baulastträgern, die die Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanes berücksichtigen, prüfen und einordnen. Der vorliegende Endbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung und wurde im Rahmen der Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern abgestimmt und anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.08.2013 dem Plan zugestimmt.

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    Lärmkarten bestehen aus einer flächenhaften Darstellung der Lärmbelastung und aus tabellarischen Angaben zur Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen. Die Erstellung der Lärmkartierung ist eine regelmäßig Pflichaufgaben, die sich aus der EU-Richtlinie 2002/49/EG und dem nationalen Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 47a ableitet.

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    WMS-Dienst der nach INSPIRE transformierten Lärmkartierung Hildesheim

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    WFS-Dienst der nach INSPIRE transformierten Lärmkartierung Hildesheim

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    ATOM-Feed-Dienst der nach INSPIRE transformierten Lärmkartierung Hildesheim