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Auf diesen Seiten werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Information die Entwürfe derjenigen Bauleitpläne gezeigt, die entsprechend der Beschlusslage im Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig öffentlich ausgelegt werden.
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Erfasst im Kataster sind nicht nur Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken, wie sie insbesondere bei geschlossener Bauweise für jeden erkennbar sind. Die für das vorliegende Baulandkataster maßgebende Definition (§ 200 Baugesetzbuch) umfasst auch geringfügig bebaute und übergroße Grundstücke sowie fehl- oder mindergenutzte Flächen. Für alle Flächen gilt, dass äußere Erschließung und Infrastruktur weitgehend vorhanden sind. In der Regel können diese Baulücken ohne ein aufwändiges Planverfahren kurzfristig bebaut werden. Gesamtstädtisch wurden Informationen zu den einzelnen Grundstücken erhoben, die nun im Geoportal FRISBI dargestellt werden. Das Kataster enthält u.a. Angaben über die Lage (Flur, Flurstück, Straße) und Größe der bebaubaren Flächen.