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Lebensraum

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    Zusammenfassung in Karte 1 Arten und Biotope; LRP 2001

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    Erfassung von geschützten Pflanzenarten im Landkreis Hameln-Pyrmont

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    Die Schongebiete zeigen die Teile von Wald und freier Landschaft im Stadtgebiet Seelze, in denen zum Schutz der Rückzugsmöglichkeit des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung, Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind.

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    Gemäß §29 Bundesnaturschutzgesetz und §22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz können Bäume und Hecken als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden.

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    Die Verordnung dient dem Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonst frei lebenden Tiere vor Beunruhigung und gilt für die Feld- und Waldflächen, Gewässer und Wirtschaftswege, deren Lage sich aus der Karte ergibt. In dem Wildschongebiet sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

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    Luftbildauswertung CIR 1995 zur Fortschreibung Landschaftsrahmenplan 2001

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    Gemeldete Flora-Fauna-Habitate und Vogelschutzgebiete

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    Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

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    Beim Wolfsmonitoring werden in Niedersachsen folgende Themen behandelt: Wolfsnachweise, Wolfsterritorien, Nutztierschäden, Totfunde (von Wölfen), Verbreitung / Verbreitungsgebiet. Wolfsmeldungen können über einen Meldeboten getätigt werden. Eine fachliche Beratung zum Thema Wolf ergänzt das Angebot, welches in das niedersächsische Wildtiermanagement eingebunden ist. Über das Portal Wolfsmonitoring.com der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.) können jedoch nicht nur Informationen zum Wolf, sondern auch zu den durch ihn verursachten Nutztierrissen eingesehen werden. Auch wird hier die Entwicklung der Population und ihrer Ausbreitung abgebildet. Zuständig für alle Belange des Wolfes in Niedersachsen ist das Wolfsbüro, welches beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Standort Hannover angesiedelt ist.

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    Ein Biotop stellt die kleinste Einheit für eine Lebensgemeinschaft innerhalb der Biossphäre dar. Entscheidend ist dabei der funktionale Aspekt. Während andere Begrifflichkeiten wie bspw. Habitat eher einen Lebensraum beschreiben, werden Biotope voneinander durch die Art der Lebensgemeinschaft abgegrenzt. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels und direkter menschlicher Eingriffe spielen Dokumentation und Bewertung sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen gerade im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes eine zentrale Rolle. Im Landkreis Lüneburg sind insgesamt 5.173 Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 17 Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG), § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie vormals § 28a, § 28b Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützt (Stand 07/2023).