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    Biotope mit selten auftretenden oder selten gewordenen Lebensbedingungen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es handelt sich hier meist um Biotoptypenkartierungen, die im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes entstanden sind.

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    Seit 2000 liegt der Braunschweiger Landschaftsrahmenplan vor. Die Ergebnisse wurden in einem ausführlichen Textband mit 50 Textkarten sowie 8 Karten im Maßstab 1:20.000 gutachtlich dargestellt und finden Verwendung als: Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Naturschutzbehörde, Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung der Stadt, Hinweis an andere öffentliche Stellen/Fachplanungen für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Grundlage bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.