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Naturdenkmal

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    Der Layer zeigt sowohl die punktförmigen als auch flächenhaften Naturdenkmale. Aufschluss über eine flächenhafte Ausdehnung geben die Sachdaten in der Attributtabelle.

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    Naturdenkmale in Niedersachsen; erfasst als Fläche

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    Naturdenkmäler im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.

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    Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar.

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    Dieser Datensatz umfasst alle im Landkreises Oldenburg vorhandenen Naturdenkmale (ND). Momentan sind 416 ND ausgewiesen. Davon befinden sich 209 flächenhafte ND, 23 linienhafte ND und 184 punktuelle ND im Landkreis Oldenburg. Ein Naturdenkmal ist eine besonders markante Einzelschöpfung der Natur. Im Vordergrund steht immer das einzelne, zu schützende Objekt in seiner ganz individuellen Bedeutung, das sich gegenüber anderen Vertretern seiner Art besonders auszeichnet. Die Vielfalt der Naturdenkmalstypen entspricht der Vielfalt der Naturerscheinungen in einem Naturraum, wie der Geest, dem Moor oder der Marsch. Als besonders charakteristische Elemente sind Naturdenkmale ein "Spiegel" der Landschaftsentwicklung. Sie haben deshalb eine besondere Bedeutung für: Heimatkunde und Kulturgeschichte, Naturkunde und Wissenschaft, das Landschaftserleben, da sie die Landschaft durch ihre Eigenart, Seltenheit oder Schönheit prägen. Der Schutz eines flächenhaften Naturdenkmals geht über den gesetzlichen Schutz der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz Geschützten Biotope hinaus, da in der Örtlichkeit sinnvolle Abgrenzungen unter Einbeziehung von Pufferzonen festgelegt werden. Der Landkreis Oldenburg ist reich an besonderen Einzelschöpfungen der Natur, die als Naturdenkmale gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 21 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt wurden. Dabei handelt es sich um besonders eindrucksvolle alte Einzelbäume oder Baumreihen und Alleen, Findlinge, Kleinmoore oder Schlatts, Heideflächen, Sandtrockenrasen, Binnendünen Feuchtwiesen mit vorkommen gefährdeter Pflanzenarten, alte Torfkanäle, Altarme, Braken, Tonkuhlen Besondere geologische Formationen alte Befestigungswälle, besonders ausgeprägte Wallhecken, Kratteichenwälle Kleine, besonders ausgeprägte Wälder, z. B. Bruchwälder, Hutewälder seltene Pflanzenvorkommen, z.B. die Schachblumenwiese bei Wildeshausen. Zur Zeit sind 345 Objekte geschützt, die insgesamt eine Fläche von 422 ha einnehmen.

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    Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende bis zu fünf Hektar, deren Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, gemäß § 28 BNatschG mit §21 BNatschG. Die Erfassung erfolgt gemäß § 14 (9) Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Naturdenkmale im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Naturdenkmale in ihrer Lage als Punkte anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 04.02.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - Text: Kurzform der Naturdenkmalnummer im Landkreis Wesermarsch (ND ist die Abkürzung für Naturdenkmal) - kennzei: die Nummer, bzw. ID des Naturdenkmals im Landkreis Wesermarsch (ND ist die Abkürzung für Naturdenkmal; BRA steht für den Landkreis Wesermarsch) - Name: Name und Kurzbeschreibung des Naturdenkmals - Vo_Datum: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des Naturdenkmals beschlossen wurde - Ende_dat: das Datum, bis wann die Verordnung gilt - Verordnung: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des Naturdenkmals veröffentlicht wurde Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.

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    Erfassung der Naturdenkmale § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal. Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.

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    Erfassung der Naturdenkamle § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.

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    ausgewiesene flächige Naturdenkmale im Landkreis Holzminden