Naturschutz
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Grenze und Flaeche des Naturschutzgebiets
-
Naturschutz_Landkreis_Lüneburg
-
Sie ist im Juni 1999 mit dem Ziel gegründet worden, den Natur- und Landschaftsschutz im Landkreis Grafschaft Bentheim zu fördern. Die Hauptziele sind der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Grafschaft Bentheim durch die Sicherung und ökologische Aufwertung von Flächen sowie die regionale Umweltbildung.
-
Downloaddienst (ATOM-Feed) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
-
Darstellungsdienst (WMS) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
-
Erfassung der Naturdenkamle § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.
-
Ausweisung der flächenförmigen Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.
-
Grenze und Fläche des Naturschutzgebiets
-
Downloaddienst (WFS) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
-
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt mit dem § 30 bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, unter gesetzlichen Schutz.