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Trinkwasserversorgung

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    Abgrenzung der durch hydrogeologische Gutachten ermittelten Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, die nicht durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzt sind.

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    Wasserversorgungsgebiet von Nordschaumburg

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    Die Stadtwerke Nienburg / Weser GmbH betreiben und unterhalten die Erdgas- und Wassernetze in der Stadt Nienburg. Darüber hinaus beliefern sie die Stadt und einige Ortsteile mit Wasser, das zum überwiegenden Teil aus dem eigenen Wasserwerk stammt.

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    Abgrenzung der durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzten Wasserschutzgebiete; gegliedert in Schutzzonen.

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    Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit den Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Trink-/Grundwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung vor.

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    Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.

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    Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

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    Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.

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    Stellt die von INSPIRE betroffenen Datensätze des ANNEX Themas "Area management / restriction / regulation zones & reporting units" dar. Im Einzelnen sind das: - Wasserschutzgebiete - Wassergewinnungsgebiete

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    Das Versorgungsnetz umfasst Geodaten zur Sparte "Wasser" - Verteilnetz und Transportnetz innerhalb des Netzgebietes. Eingeschlossen sind die Wassernetze der Stadtwerke Lage und Stadtoldendorf, weil die Betriebsführung und Dokumentation der Netze durch die Westfalen Weser GmbH durchgeführt wird. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten und bei berechtigtem Interesse als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist eins von vier Unternehmen, die Westfalen Weser unter sich vereint. Sie ist ein Tochterunternehmen der rein kommunalen Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an der verschiedene Städte und Gemeinden beteiligt sind. Weitere Kommunen sind Konzessionsgeber des regionalen Dienstleisters. Das operative Geschäft liegt bei der Westfalen Weser Netz GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Bestehende und zukünftige Beteiligungen sowie Dienstleistungen sind in der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH gebündelt. Westfalen Weser Netz betreibt regionale Verteilnetze für Strom, Erdgas und Wasser und ist beispielsweise Ihr Partner in Sachen Hausanschlüsse oder Einspeisung regenerativer Energien.