Wald
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Staatliche Waldflächen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
-
Abgrenzung der Vorbehaltsgebiete Wald im RROP 2016
-
Notfalltreffpunkte (Erste-Hilfe-Rettungsschilder der Niedersächsischen Landesforsten) in den Wäldern bzw. in Nähe von Wäldern im Landkreis Diepholz
-
Forstliche Rettungspunkte (Notfalltreffpunkte) sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation des Verunfallten bzw. eines Helfers mit dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes zu erleichtern. Die Ausweisung der Koordinatentreffpunkte kann mit fest im Wald montierten Schildern oder virtuell, d.h. als reine Koordinatenangabe erfolgen. Rettungspunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung Ihres Standortes im Wald. Geschaffen wurden forstliche Rettungspunkte im Rahmen der „Rettungskette Forst“. Die Rettungskette Forst beschreibt die Maßnahmen und Schritte vom Beginn der ersten Hilfe bis zur Versorgung durch die Rettungsdienste.
-
Der Datensatz beinhaltet die Waldflächen im Kreisgebiet Cloppenburg.
-
überplante Waldflächen nach Hofgehölzregelung im Landkreis Diepholz
-
Waldflächen im Landkreis Leer- Ergebnis der Biotopbewertung 2017 (Aktualisierung 01/2019)
-
Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.
-
Die Bewertungsstelle der Stadt Braunschweig ist als Dienstleister innerhalb der Stadtverwaltung zuständig für Bewertungen unterschiedlicher Objekte, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden oder die die Stadt erwerben möchte. Bei diesem Datensatz handelt es sich um Bewertungen unbebauter Grundstücke im Stadtgebiet, die durch die Bewertungsstelle erarbeitet wurden.
-
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.