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    Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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    Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Allgemeine Daten: Untere Wasserbehörden NLWKN Betriebsstätten Schutzgebiete Grundwasser (SGGW): Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Zustand Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Schutzzone Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Zustand Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Schutzzone Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Zustand Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Schutzzone Trinkwasser-Prioritätenprogramm Hydrographische Karte: Gebietsverzeichnis Basiseinzugsgebiete Einzugsgebiete 4. Unterteilung Einzugsgebiete 3. Unterteilung Einzugsgebiete 2. Unterteilung Einzugsgebiete 1. Unterteilung Stromgebiete Gräben Gewässernetz Wattflächen Gewässerflächen Trockenfallende Gewässer: Verzeichnis trockenfallende Gewässer Gewässernetz 1. Ordnung, Gewässernetz 2. Ordnung Gewässernetz 3. Ordnung WRRL-Gewässernetz Verzeichnis trockenfallende Gewässer – stehende Gewässer Stehende Gewässer WRRL-stehende Geässer Gewässerdichte auf Gemeindeebene BK50 – Auswertung Grundwasserstufe BK50 – Auswertung Bodenkundliche Feuchtestufe Pegelmessnetz: Pegelmessnetz GÜN Hydrologische Landschaften Pegel Hydrologische Landschaften Querbauwerke und Durchgängigkeit: Querbauwerke Bauwerksart Querbauwerke Künstliche Objekte Querbauwerke Dämme und Wehre Querbauwerke Siele und Schöpfwerke Querbauwerke Schleusen Querbauwerke Durchgängigkeitsbauwerke Querbauwerke Kreuzungsbauwerke Gewässerstruktur: Detailkartierung Foto Detailkartierung Übersicht Bewertung Gesamt Bewertung Umland Bewertung Ufer Bewertung Sohle Grundwasserbericht Menge: Grundwasserstandsmessstellen Grundwasserbericht Güte: Adsorption von sichtbarem Licht (SAK 436) Aluminium Ammonium AOX Arsen Basenkapazität (pH 8,2) Blei Bor Cadmium Calcium Chlorid Chrom Eisen elektrische Leitfähigkeit Fluorid Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) Kalium Kupfer Mangan Magnesium Natrium Nickel Nitrat Nitrit Phosphat pH-Wert Quecksilber Sauerstoff Säurekapazität (pH 4,3) Sulfat UV-Adsorption (SAK 254) Zink Maßstab: 1:10000, 1:50000; Bodenauflösung: nullm, nullm; Scanauflösung (DPI): null, null; Systemumgebung: ArcGis-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Grenzen der Wasserschutzgebiete werden von den Unteren Wasserbehörden (UWB) vorgehalten. Für diese Grenzen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UWB basiert. Grenzen der Überschwemmungsgebiete werden von den Unteren Wasserbehörden (UWB) vorgehalten. Für diese Grenzen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UWB basiert. Die Grenzen der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete basieren auf Daten des Landes.