vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Flächennutzungsplan der Stadt Weener.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet fest. Er dokumentiert eine Zielvorstellung. Der FNP ist nicht rechtsverbindlich, sondern steckt die Planungsziele einer Gemeinde in groben Zügen ab. Der Flächennutzungsplan wird in Teilen der Stadt regelmäßig an veränderte Ziele angepasst und dementsprechend geändert. Anhand seiner genormten Farbgebung kann jederman sehr rasch erkennen, für welche Bereiche des Stadtgebietes welche stadtentwicklerischen Ziele gesteckt sind.
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Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist die Art der Bodennutzung nach den Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für den Gemeindbedarf). Die Flächennutzungspläne wurden von den 6 Gemeinden des Landkreises Ammerland aufgestellt. Die Umringe älterer Flächennutzugspläne sind nicht flurstücksgenau. Umringe neuerer Bebauungspläne sind flurstücksgenau.
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fintel in der Fassung der 39. Änderung.
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Geestequelle in der Fassung der 25. Änderung
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Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgwedel besteht aus zwei Grundkartenblättern, einem Gesamtplan (Blatt B, Maßstab 1:25.000) und einem Teilplan (Blatt A, Maßstab 1:10.000) mit den Anschlussbereichen A bis C. Der Teilplan existiert aktuell als sogenannter "FNP-Arbeitsplan". In ihm sind alle rechtskräftigen FNP-Änderungen bis einschließlich der 24. Änderung eingearbeitet. Zusätzlich existiert zum FNP Burgwedel die rechtkräftige 25. FNP-Änderung sowie die hier aufgeführte 1. FNP-Berichtigung.
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Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Fleckens Langwedel
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Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die zukünftige, beabsichtigte Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Samtgemeinde Lengerich dar. Die Samtgemeinde stellt dieses Verzeichnis der Nutzungsabsichten für das gesamte Samtgemeindegebiet auf.