Gemeinde Diekholzen
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP_Diekholzen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.07.2011. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP_Diekholzen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.07.2011. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP_Diekholzen (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Gemeinde Diekholzen Flächennutzungsplan Gemeinde Diekholzen inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 20.07.2011 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.07.2011. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
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Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung haben Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Ergänzt wird dieser bestehende Rechtsanspruch seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 durch den Anspruch auf frühkindliche Förderung auch für unter 3-jährige Kinder. Zu diesem Zweck stehen in der Gemeinde verschiedene Einrichtungen in Form von Kindergärten und Kinderkrippen zur Verfügung.
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Kommunale Flächen, die regelmäßig für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zum Spielen zur Verfügung gestellt werden.
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Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation mit der Aufgabe, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen, wobei die Menschenrettung die oberste Priorität hat. Die Organisationsform einer Feuerwehr kann sein: eine technische bzw. organisatorische Einrichtung der Kommune eine betriebliche Einrichtung (Werk- und Betriebsfeuerwehr) ein privates Unternehmen, das im Auftrag der Kommune oder des Betriebes die Aufgaben einer Feuerwehr wahrnimmt eine Truppengattung des Militärs.
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Die Straßenbeleuchtung ist Teil der Straßenausstattung und dient zur künstlichen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen.
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Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Baukwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.