Gemeinde Eschede
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Der nordöstliche Bereich des Ursprungsplanes wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgelegt.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 2 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 4 legt ein Sondergebiet (SO) für eine Biogasanlage fest.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 4 legt ein Sondergebiet (SO) für eine Biogasanlage fest. Die 1. Änderung legt zusätzlich eine Umgrenzung von Flächen durch Bepflanzung fest.
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Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 ändert das Maß der Bauart im nördlichen Plangebiet.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 3 weist ein Gebiet für Wochenendhäuser (SW) aus.
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Der Bebauungsplan legt den Fritz-Reuter-Weg als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.
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In dem Bebauungsplan Nr. 13 wird ein Sondergebiet ausgewiesen, das der Fischzucht und -Verarbeitung dient.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 passt die Art und das Maß der Bauweise im nordöstlichen Teilbereich an.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 6 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Die 1. Änderung regelt neue Gestaltungsvorschriften.
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