Gemeinde Zetel
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Bebauungsplan Graf-Anton-Günther-Straße
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Bebauungsplan Corporalskamp
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Bebauungsplan Gaststätte Rosenfelde
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Bebauungsplan Mehmkenkamp u. Ehmkenburg
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Bebauungsplan Naturanlage Astederfeld - Teilfläche südöstlich der Tarbarger Landstraße
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Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke. Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
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Bebauungsplan Freizeitgelände Astederfeld
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Bebauungsplan Freizeitgelände Astederfeld 1. vereinfachte Änderung
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Bebauungsplan Heideweg 3. vereinfachte Änderung
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Bebauungsplan Neuenburg Mitte
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